Frequenzmanagement
für die Binnenschifffahrtsstraßen
Das Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT) führt die Frequenzkoordinierung und das Frequenzmanagement für die Binnenschifffahrtsstraßen durch.
Frequenzmanagement /
Quelle: ABVT
"Die Vertreter der Verwaltungen von Österreich, Belgien, der Tschechischen Republik, Deutschland, Frankreich, Ungarn, den Niederlanden, Kroatien, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien und der Schweiz haben gemäß Artikel 6 der Vollzugsordnung für den Funkdienst die HCM-Vereinbarung über die Koordinierung von Frequenzen zwischen 29,7 MHz und 43,5 GHz geschlossen, um gegenseitige schädliche Störungen im festen Funkdienst und im mobilen Landfunkdienst zu verhindern und um die Nutzung des Frequenzspektrums vor allem auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarungen zu optimieren." (Quelle: HCM-Vereinbarung 2020)
Das ABVT führt die Frequenzkoordinierung und das Frequenzmanagement für die Binnenschifffahrtsstraßen als zentrale Ausführungsaufgabe durch.
Dies betrifft die Frequenzen:
- des Binnenschifffahrtsfunks gemäß der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) - Anhang 18,
- gemäß Teil B - Kapitel 1.17 der Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL).