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Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

Leitfaden zum lichttechnischen und radiometrischen Zertifizierungsverfahren zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

Gemäß der AVV zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen, in der jeweils gültigen Fassung, sind in Deutschland Luftfahrthindernisse mit einer Höhe von 100 m über Grund oder Wasser grundsätzlich visuell zu kennzeichnen.

Das ABVT ist, beauftragt durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), als benannte Stelle für die Durchführung der lichttechnischen und radiometrischen Zertifizierung der Feuer zur Kennzeichnung von Luftfahrhindernissen in Deutschland verantwortlich.

Hersteller erhalten durch den nachstehenden Leitfaden alle notwendigen Informationen über das bestehende Verfahren:

Leitfaden zum lichttechnischen und radiometrischen Zertifizierungsverfahren zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 24.04.2020


Rückfragen hierzu bitte schriftlich an das:

Amt für Binnen-Verkehrstechnik
Postfach 10 04 20
56034 Koblenz
E-Mail: abvt@wsv.bund.de

Kennwort:
Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen