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NaMIB

Nachfolgeanwendung des MIB

Das Melde- und Informationssystem Binnenschifffahrt (MIB) wurde bereits Anfang der 1990er-Jahre in Betrieb genommen. Es stellt bei Notfällen, Unfällen oder Havarien von Binnenschiffen den zuständigen Einsatz- und Rettungskräften die für ihren Einsatz relevanten Informationen zur Verfügung. Damit die erforderlichen Informationen den Behörden vorliegen, wurde eine Meldepflicht für bestimmte Binnenschiffe in den Schifffahrtspolizeiverordnungen eingeführt.

In den Jahren 2020 und 2021 wurde die mehrsprachige Nachfolgeanwendung des Melde- und Informationssystems Binnenschifffahrt (NaMIB) in sieben Betriebsstellen in Deutschland, Frankreich, Luxemburg und der Schweiz in Betrieb genommen. Für drei weitere Revierzentralen der WSV ist ein Rollout vorgesehen.

Durch NaMIB können nun Informationen zu Unfällen digital erfasst, automatisiert erstellt und weitergeleitet werden. Zur zentralen Datenhaltung und -bereitstellung dient ein zentraler georedundanter Datenpool. Dieser wird zum gegenseitigen Austausch von elektronischen Meldungen mit der Binnenschifffahrt und den Nachbarländern (z. B. Niederlande) verwendet. Die elektronischen Meldungen umfassen Reise-, Schiffspositions-, Ladungs- und Kaskodaten.

Nachfolgeanwendung MIB - Anwendungsbereich NaMIB - Anwendungsbereich NaMIB - Anwendungsbereich / Quelle: ABVT