Navigations- und Informationsgeräte
in der Binnenschifffahrt
Das Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT) ist benannte Prüfstelle für die Typprüfung von Navigations- und Informationsgeräten sowie für die Anerkennung und die Fachaufsicht über Fachfirmen.
- Typprüfungen von Navigations- und Informationsgeräten
- Anerkennung und Fachaufsicht von Fachfirmen für den Einbau und die Prüfung von Navigations- und Informationsgeräten
Typprüfungen von Navigations- und Informationsgeräten
Das Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT) ist benannte Prüfstelle für die Typprüfung von Navigations- und Informationsgeräten nach dem Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN - Anlage 5). Hierzu hat die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) einen europäischen Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt eingerichtet.
Auf Antrag eines Herstellers führt das ABVT die entsprechenden Typprüfungen für die nachstehend genannten Geräte durch und erstellt eine Prüfbescheinigung:
- Navigationsradaranlagen
- Inland-ECDIS-Geräte im Navigationsmodus
- Wendegeschwindigkeitsanzeiger
- Fahrtenschreiber
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) erstellt basierend auf den Ergebnissen der Typprüfung eine entsprechende Typgenehmigung für die Hersteller.
Prüffeld für Radarreflektoren /
Quelle: ABVT
Anerkennung und Fachaufsicht von Fachfirmen für den Einbau und die Prüfung von Navigations- und Informationsgeräten
Das Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT) ist benannte Prüfstelle für die Anerkennung von Fachfirmen und für die Fachaufsicht über Fachfirmen für den Einbau und die Prüfung von Navigations- und Informationsgeräten im Binnenbereich nach ES-TRIN - Anlage 5. Die Anerkennung und Fachaufsicht zugehöriger Fachfirmen für Navigations- und Informationsgeräten in der Binnenschifffahrt umfasst die:
- Prüfung der Eignung der Fachfirma entsprechend der Vorgaben,
- Fachaufsicht über die Fachfirma (z. B. Prüfung der Einbaubescheinigungen, Pflege der Zertifikate, Erstellung von Auswertungen) und Meldung der Fachfirma an die entsprechenden Stellen (ZKR / EC).
Anerkennung von Fachfirmen /
Quelle: ABVT
Sie gilt für den Einbau, den Austausch, die Reparatur und die Wartung der nachstehend genannten Geräte:
- Navigationsradaranlagen
- Inland-ECDIS-Geräte im Navigationsmodus
- Wendegeschwindigkeitsanzeiger
- Inland AIS-Geräten und
Fahrtenschreiber