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Kennzeichnung von Windenergieanlagen (Offshore)

Informationen zur Kennzeichnung von Offshore-Windenergieanlagen

Das Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT) berät die zuständigen Behörden bezüglich der visuellen Kennzeichnung von Windenergieanlagen. Diese Beratung deckt die Kennzeichnung als Schifffahrtshindernis sowie als Luftfahrthindernis ab.

Die für Offshore-Anlagen geltende Richtlinie und die Rahmenvorgaben sind auf den Webseiten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) veröffentlicht.

Bei Planung und Realisierung der visuellen Kennzeichnung von Offshore-Anlagen kann eine Konformitätsbescheinigung des ABVT erforderlich werden. Für folgende Kennzeichnungselemente stellt das ABVT diesbezügliche Bescheinigungen gemäß den technischen Forderungen (TF) aus:

  • (TF01) 5-Seemeilenfeuer (gelb)
  • (TF02) 10-Seemeilenfeuer (weiß)
  • (TF09) Feuer W, rot ES
  • (TF10) Hindernisfeuer ES
  • (TF11) Turmanstrahlung Flugkorridor
  • (TF13) Beschriftung einschließlich Beleuchtung
  • (TF14) Baustellenhindernisfeuer


Rückfragen hierzu bitte schriftlich an das:

Amt für Binnen-Verkehrstechnik
Postfach 10 04 20
56034 Koblenz
E-Mail: abvt@wsv.bund.de

Kennwort: Kennzeichnung von Windenergieanlagen im Offshorebereich