Kennzeichnung von Windenergieanlagen (Offshore)
Informationen zur Kennzeichnung von Offshore-Windenergieanlagen
Das Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT) berät die zuständigen Behörden bezüglich der visuellen Kennzeichnung von Windenergieanlagen. Diese Beratung deckt die Kennzeichnung als Schifffahrtshindernis sowie als Luftfahrthindernis ab.
Die für Offshore-Anlagen geltende Richtlinie und die Rahmenvorgaben sind auf den Webseiten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) veröffentlicht.
Bei Planung und Realisierung der visuellen Kennzeichnung von Offshore-Anlagen kann eine Konformitätsbescheinigung des ABVT erforderlich werden. Für folgende Kennzeichnungselemente stellt das ABVT diesbezügliche Bescheinigungen gemäß den technischen Forderungen (TF) aus:
- (TF01) 5-Seemeilenfeuer (gelb)
- (TF02) 10-Seemeilenfeuer (weiß)
- (TF09) Feuer W, rot ES
- (TF10) Hindernisfeuer ES
- (TF11) Turmanstrahlung Flugkorridor
- (TF13) Beschriftung einschließlich Beleuchtung
- (TF14) Baustellenhindernisfeuer
Rückfragen hierzu bitte schriftlich an das:
Amt für Binnen-Verkehrstechnik
Postfach 10 04 20
56034 Koblenz
E-Mail: abvt@wsv.bund.de
Kennwort: Kennzeichnung von Windenergieanlagen im Offshorebereich