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Richtlinie und Rahmenvorgaben zu Offshore-Windparks

Die GDWS ist Zustimmungsbehörde im Genehmigungsverfahren nach Seeanlagenverordnung und als Fachbehörde zuständig für die Umsetzung der schifffahrtspolizeilichen Auflagen aus den Nebenbestimmungen bei Bau und Betrieb.