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UKW-Sprechfunkzeugnisse

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Das Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT) ist die zuständige Stelle zur Erteilung von UKW-Sprechfunkzeugnissen für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI).

Die Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) mit den Bestimmungen für den Erwerb von UBI seit dem 1. Januar 2003:

Anlass für die Änderung der bis dahin gültigen Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung waren Änderungen bei der Verordnung über Seefunkzeugnisse, deren Fassung vom 17. Juni 1992 am 31. Dezember 2002 außer Kraft getreten war, die neue Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk der ZKR sowie die Übertragung von Aufgaben der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation aus dem Bereich des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) auf das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - seit dem 08.12.2021 das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

Für die Erteilung von Sprechfunkzeugnissen ist das Amt für Binnen-Verkehrstechnik in Koblenz (ABVT) zur zuständigen Stelle für den Erwerb von UKW-Sprechfunkzeugnissen für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) bestimmt worden.

Das ABVT als "zuständige Stelle" im Sinne der gültigen Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung

(BinSchSprFunkV) hat u. a. folgende Aufgaben:

  • Bestellen der Prüfungsausschüsse,
  • Bestellung der Prüfungskommissionen für den Prüfungsausschuss des ABVT,
  • Feststellen der fachlichen Befähigung der Prüfer,
  • Fortschreibung des UBI-Prüfungsfragenkatalogs,
  • Ausstellen von UBI-Zeugnissen für die Berufsschifffahrt,
  • Einzug der nach § 4 Abs.(3) BinSchSprFunkV benannten Zeugnisse,
  • Führen einer zentralen Datenbank über erteilte UBI-Zeugnisse,
  • Ausüben des Kontrollorgans des UBI-Wesens generell.

Anerkannte Prüfungsausschüsse sind eingerichtet...

  • für die Sportschifffahrt

    beim Deutschen Motoryachtverband e. V. (DMYV) und
    beim Deutschen Segler-Verband e. V. (DSV)

    Die Prüfungsausschüsse führen seit dem 1. Januar 2003 die Prüfungen für die Sportschifffahrt durch und stellen die Funkzeugnisse aus.

  • für die Berufsschifffahrt

    bei der Wasserschutzpolizeischule in Hamburg,
    auf dem Schulschiff Rhein und
    das Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT) in Koblenz.

    Die Prüfungsausschüsse für die Berufsschifffahrt stehen auch im Rahmen eingeschränkter Kapazitäten der Sportschifffahrt zur Verfügung, ausgenommen hiervon ist die Wasserschutzpolizeischule in Hamburg.

  • Weitere Prüfungsausschüsse, die vorrangig den Bewerbern aus der Berufsschifffahrt dienen sollen, kann das ABVT einrichten.
  • Übrigens wird zwischen Sprechfunkzeugnissen der Berufs- und Sportschifffahrt nicht mehr unterschieden.

Dass das UBI-Zeugnis u. a. eine Grundvoraussetzung für den Erwerb des Radarpatents ist, unterstreicht die Wichtigkeit dieses Zeugnisses für die Binnenschifffahrt.

Anträge / Ansprechpartner / Telefon / E-Mail / Anschriften

Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung für UKW-Sprechfunkzeugnisse für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) und für Dienst-Funkbetriebszeugnisse (DFbz)

Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb und zur Ausstellung des amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Nur für Mitglieder des BOS-Bereiches und der WSV, die am mobilen Seefunkdienst auf "non-SOLAS-Schiffen" teilnehmen: Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb und zur Ausstellung des amtlich anerkannten Dienst-Funkbetriebszeugnisses (DFbz) und der Kombiprüfung mit UBI

  • Info / Ansprechpartner
    Herr Ralf Weiler
    Telefon: +49 (0)261 / 9819-0 (Zentrale)
    Telefon: +49 (0)261 / 9819-2213
    Telefax: +49 (0)261 / 9819-2155
    E-Mail: abvt@wsv.bund.de
  • Postanschrift
    Amt für Binnen-Verkehrstechnik
    Postfach 10 04 20
    56034 Koblenz

Informationen zu UBI

Wichtige Änderungsmitteilung: UBI-Gesamtfragenkatalog, -Übungsbögen und -Prüfungsbögen

  • Zum 01.12.2021 ist das das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien - das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft getreten. In dieser neuen Verordnung sind wesentliche Bestimmungen des ehemaligen TKG aufgegangen.
  • In den Fragen zum Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI), die sich auf das TKG beziehen, ist die Antwort "TKG" weiterhin als richtige Antwort zu werten, bis der Gesamtfragenkatalog offiziell durch den Verordnungsgeber mit einer Veröffentlichung im Verkehrsblatt angepasst wird.

Information zur Verwendung der Floskel „THIS IS“ im Binnenschifffahrtssprechfunk

Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung - BinSchSprFunkV)

Merkblatt zu den Zonen 1-4

  • Die genaue Auflistung der Zonen in Wasserstraßen ergibt sich aus den Anlagen 1, 2 und 3 der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung vom 17. März 1988 (BGBl. I S. 238), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3050) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; im Sinne der Richtlinie 91/672/EWG und der Richtlinie 96/50/EG sind Seeschifffahrtsstraßen die Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 und Binnenwasserstraßen die Wasserstraßen der Zonen 3 und 4.
  • Darüber hinaus gilt das UBI-Zeugnis natürlich auch auf allen Binnenwasserstraßen der Mitgliedsländer, die die regionale Vereinbarung unterzeichnet haben: zurzeit Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Moldawien, Montenegro, die Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Schweiz, die Tschechische Republik und Ungarn.

Übersichtskarte / Grafische Darstellung der Zonen 1-4

Merkblatt für Funkzeugnis-Ersatzausfertigung

Merkblatt für Funkzeugnisse

  • Tabellarische Übersicht der häufigsten Zeugnissparten vor und nach der Einführung der Binnenschifffahrts-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) zum 01.01.2003 und deren Befähigungsinhalte auf den Wasserstraßen.

Merkblatt zum Thema: "Kombianlagen / Funkzeugnisse"

Hinweis zur Anerkennung von Funkzeugnissen der ehemaligen DDR

Merkblatt zum Thema ausländische Funkzeugnisse

Gesamtfragenkatalog UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) - 2023

  • gültig ab 16.08.2023
    Wichtiger Hinweis: Dies ist eine Leseversion und stellt einen redaktionellen Service des ABVT dar. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die im Verkehrsblatt veröffentlichten Texte.

Sprechfunktafel

  • Tabellarische Übersicht über die Abwicklung des Funkverkehrs im Binnenschifffahrtsfunk (VkBl. 11/2018)

Gesamtfragenkatalog Ergänzungsprüfung SRC auf UBI - 2022

  • Wichtiger Hinweis: Dies ist eine Leseversion und stellt einen redaktionellen Service des ABVT dar. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die im Verkehrsblatt veröffentlichten Texte.

Übersicht Frageverteilung - 2011

  • gültig ab 01.10.2011

Übersicht Frageverteilung - Ergänzungsprüfung - 2011

  • für Bewerber SRC / ROC und LRC / GOC auf UBI

Übungsfragebögen und Antworten

  • gültig ab 01.10.2018
    Wichtiger Hinweis: Dies sind Leseversionen und stellen einen redaktionellen Service des ABVT dar. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die im Verkehrsblatt veröffentlichten Texte.

Übungsfragebögen für die Ergänzungsprüfung

  • von SRC / ROC und LRC / GOC auf UBI
    gültig ab 01.10.2018
    Wichtiger Hinweis: Dies ist eine Leseversion und stellt einen redaktionellen Service des ABVT dar. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die im Verkehrsblatt veröffentlichten Texte.

Hinweise zum Prüfungsablauf

  • Für die Vollprüfung (22 Fragen) ist eine Bearbeitungszeit von 60 Minuten vorgesehen. Die Prüfung ist bei Erreichen von 17 Punkten als bestanden zu werten.

  • Für die Ergänzungsprüfung (10 Fragen) SRC / ROC und LRC / GOC auf UBI ist eine Bearbeitungszeit von 30 Minuten vorgesehen und die Prüfung gilt bei Erreichen von 8 Punkten als bestanden.

Beispiele für die praktischen Prüfungsteile

Die praktische Prüfung besteht aus drei Teilen:

  • Der Textaufnahme
  • Der Textabgabe
  • Der Bedienung des Gerätes mit Fallbeispiele

Musterbeispiel für die Textaufnahme und Textabgabe

  • Hier ist die Anwendung der Buchstabiertafel gefordert. Der Prüfer wird Ihnen den Text vorlesen und ggf. Schiffsnamen, Ortslagen usw. buchstabieren. Bei der Textabgabe lesen Sie dem Prüfer einen entsprechenden Text vor.

Musterbeispiel für die Bedienung am Gerät mit einer Situationsbeschreibung des Sachverhalts

  • Hier bekommen Sie eine Situation beschrieben und müssen diese nach dem Inhalt als Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- oder Routinegespräch einordnen und die entsprechenden Meldungen absetzen.

Buchstabiertafel nach ITU

  • Die Beherrschung des internationalen Buchstabieralphabets ist für den UKW-Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen notwendig und wird im Rahmen der Textaufnahme-/Textabgabeprüfung abgefragt.

Hinweise zum Erwerb von Funkzeugnissen für den mobilen Seefunkdienst (SRC/LRC)

Merkblatt zum Erwerb und zur Ausstellung des Dienst-Funkbetriebszeugnisses (DFbz)

  • Informationen zum Erwerb der Seefunkzeugnisse für die Sportschifffahrt veröffentlicht die Zentrale Verwaltungsstelle (ZVSt) im Deutschen Segler-Verband auf ihrer Website www.dsv.org in der Rubrik Funk.

  • Fragenkataloge und Prüfungstexte für die Prüfungen zum Erwerb des Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) und des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) stehen zum kostenlosen Download u. a. unter dem nachstehenden Link zur Verfügung:

    https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Sprechfunkzeugnisse

Wichtiger Hinweis

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